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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=BEL|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil G.|Kieferorthopädische Leistungen]]}}
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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=CDC|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil H.|Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen]]}}
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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=Recht/Verordnung|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil J.|Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen]]}}
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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=Glossar|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil K.|Implantologische Leistungen]]}}
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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=Gebührenrechner|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil L.|Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen]]}}
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{{Vorlage:Startseitenkachel|Thema=NEWS|Kachelinhalt=|Link = [[GOZ-Übersicht#Teil A.|Allgemeine zahnärztliche Leistungen]]}}
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=Herzlich willkommen =
 

Aktuelle Version vom 6. Juni 2016, 12:39 Uhr

GOZ

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] GOZ-Vollkommentar und mehr:

  • Fachliche Leistungsdefinitionen
  • strukturierte Kurzkommentare
  • spezieller Expertenkommentar
  • BZÄK-/ bzw. Kammerkommentierungen
  • berufständische Kommentare
  • Kurzinfo "aktueller Urteilsstand"
  • Beispiele, Sonstiges und
  • "Schnittstellen GOZ:BEMA"

GOÄ

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] GOÄ-Kommentar "Zahnmedizin"
für die geöffneten Teile gem. § 6 (2) GOZ:

  • Ansatzfähigkeit der Nummern
    für Zahnärzte/ Oralchirurgen
  • zahnmedizinische Leistungsdefinitionen
  • Abgrenzungen zur GOZ
  • spezielle Beispiele und
  • Spezialkommentierungen
    mit zahnmedizinischer Relevanz

BEMA

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Kommentar BEMA-Leistungen:
"up-to-date" GKV-Basiskommentar

  • offizielle Berech­nungsbestimmungen
  • gelistete Kurzkommentare
  • Eingabe eigene Punktwerte
    zur Berechnung der BEMA-Beträge
  • mit Hinweisen zu eventuellen "Mehrkosten"
  • authentische Zusatzkommentare
  • mit Beleuchten der
    "Schnittstellen BEMA:GOZ"

Analogtabelle

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Geordnete Analogleistungen
gemäß förmlichen Beschlüssen des GOZ-Expertengremiums

  • mit konsentierten Angaben von analogen Geb.-Nrn. in üblichen Fällen
  • in den ZMK-Teilgebieten im Konsens mit den Referenten der zuständigen Fachgesellschaften
  • vertret- und begründbare Liste nach Kosten- und Zeitaufwand

Verbrauchsmaterialien

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Verbrauchsmaterial­-Berechnung
Unterscheidung in vier Gruppen:

1. Materialien gem. § 4 (3) GOZ:

  • Liste nach GOZ-Abschnitten
  • Liste alphabetisch geordnet

2. Material gemäß BGH-Urteil

  • Kosten höher als 75% der 2,3-fach-Gebühr

3. Materialien gem. § 10 (1) GOÄ

4. Materialien gem. § 9 GOZ (zahntechnische, konfektionierte)

BEB

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] BEB - Bundeseinheitliche Benennungsliste für das deutsche
Zahntechnikerhandwerk:
Privatzahntechnische Leistungen

  • Gegenüberstellung BEB alt/neu
  • Pop-up Kurzkommentierung
  • mit Eigensatz-Preisberechnung,
  • stets änderbar, einzeln kopierbar
  • für individuelle Eigenlaborberechnung

BEL

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] "BEL II - Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis" zahntechnischer GKV-Leistungen

  • mit der/den vertragsgemäßen offiziellen Liste(n) der KZVen
  • mit aktuellen Preisen für gewerbliche und für Eigenlabore
  • mit offizieller Kommentierung der einzelnen Leistungen bei Anklicken der BEL-Nummern

CDC

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Zahntechnische Chairsideliste:
Eigenlabor am Behandlungsstuhl,
private Behandlung begleitend

  • mit Minutenbewertungen der einzelnen Technikleistungen
  • mit Darlegungen zur Ermittlung des individuellen Minutensatzes in Euro
  • unter Berücksichtigung spezieller Praxisparameter
    (sog. "Praxis-Minutensatz")

Recht/Verordnung

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Kommentar GOZ-Paragrafen:

  • Kurz, präzise, verständlich!

Die Paragrafen der GOÄ`96

  • Kommentar § 10 GOÄ

Beschlüsse des Beratungsforum

  • von BZÄK, PKV und Beihilfe

GOZ-/GOÄ-Urteilssammlung,

  • aufbereitet und verlinkt

Beihilfeverordnung Bund/Länder

Glossar

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Erklärung und/oder Definition
abrechnungstechnischer Begriffe:
Gebührenordnungen GOZ/GOÄ

  • voll verlinkt, auch auf mögliche zutreffende Gebührennummern
  • Verweise auf ähnliche Begriffe
  • und auf dazugehörige Gebührennummern
  • auch mit Experten-Definitionen von Neubegriffen

NEWS

[ Inhalt dieser Kachel bearbeiten ] Aktuell neu in ALEX:

  • 01.01.2025: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge sind unter Festzuschussbeträge ZE eingestellt. Geändert hat sich auch der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen. Er steigt für das Jahr 2025 um 4,41 Prozent und beträgt nun 1,1304 Euro. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

ENDE JAHR 2024 ENDE JAHR 2024 ENDE JAHR 2024 ENDE JAHR 2024

  • 20.07.2024: Aufnahme der aktuellen Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer zu einer Reihe von GOZ-Positionen bwz. -Paragraphen, beispielsweise zu §6 und §4.
  • 29.05.2024: Die Anlagen des BMV-Z wurden auf den neuesten Stand gebracht.
  • 01.01.2024: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge sind unter Festzuschussbeträge ZE eingestellt. Geändert hat sich auch der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen. Er steigt für das Jahr 2024 um 4,22 Prozent und beträgt nun 1,0827 Euro. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

ENDE JAHR 2023 ENDE JAHR 2023 ENDE JAHR 2023 ENDE JAHR 2023

  • 22.11.2023: Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2023 ihre Kommentare zu GOZ und GOÄ überarbeitet. Die Änderungen finden Sie bei den einzelnen Gebührenpositionen jeweils unter Punkt 5 "Kommentar der Bundeszahnärztekammer".
  • 25.10.2023: Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2023 Stellungnahmen zur GOZ veröffentlicht, die vom Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer erarbeitet wurden und bei der Abrechnung unterstützen. Speziell betrifft es die nachfolgenden Themen: die Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ - Hinweise zur Handhabung; die aufsuchende Betreuung in Pflegeeinrichtungen - Handreichung zur gebührenrechtlichen Umsetzung bei privat Krankenversicherten; die Geb.-Nr. 2390 GOZ - Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung; die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung; Basistarif - Loslösung und analog berechnungsfähige Leistungen in der modernen Parodontitistherapie - Fragen & Antworten Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ - Rechtliche und gebührenrechtliche Aspekte
  • 07.09.2023: Bundesmantelvertrag Zahnärzte: Zuletzt geändert durch 42. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z vom 12.06.2023 – Änderungen in Anlage 16 BMV-Z (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 366 Absatz 1 SGB V), § 5, Neuaufnahme der Punkte 5 bis 7 sowie Änderung der Anlage "des Videodienstanbieters über die erforderlichen Nachweise gemäß § 5 Absatz 2 Anlage 16 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte"
  • 09.08.2023: Das "Beratungsforum von Bundeszahnärztekammer, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe aus Bund und Ländern hat neue Beschlüsse (Nrn. 60 und 62)" veröffentlicht, die die zahnärztliche Rechnungslegung vereinfachen und konfliktfreier gestalten können. Darüber hinaus erfolgte die Änderung des Beschlusses Nr. 20 zur "Protrusionsschiene"
  • 10.07.2023: Der Bewertungsausschuss hat in Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 29 Abs. 6 SGB V zur Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen, zur Konkretisierung von im BEMA abgebildeten kieferorthopädischen Leistungen sowie zu weiteren (Folge-)Änderungen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Den Katalog, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, finden Sie hier.
  • 27.06.2023: Mit der 41. Änderungsvereinbarung zum BMB-Z wurden Änderungen in den Anlagen 14a, 14b und 14c beschlossen.
  • 18.04.2023: Sie wollen bei Ihren Rechnungen für implantologische Leistungen auf Nummer sicher gehen? Im Bereich Implantologie finden Sie weitere Beispiele zu Ihrer Unterstützung.
  • 17.04.2023: Ein Beispiel für einen Vergütungsvergleich BEMA zu GOZ wurde aufgenommen. - Die Übersicht zeigt, wie hoch etwa der Faktor bei Privatpatienten gesteigert werden müsste, um auf das gleiche Ergebnis zu kommen, das man bei etwa gleicher Leistung bei einem GKV-Patienten erhalten würde.
  • 23.03.2023: Implantologische Leistungen in der GOZ: Sie finden hier ggf. komplexe Berechnungsbeispiele unserer Abrechnungsexpertin Regina Ganz, die Sie z.B.in der implantologischen Abrechnung unterstützen in dieser neuen Übersicht:
  • 22.03.2023: Aktualisierung Bundesmantelvertrag - Zahnärzte: Zuletzt geändert durch 40. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z vom 01.03.2023 - Nachtragsvereinbarung gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 Anlage 11c BMV-Z, Änderung der EBZ-Pauschalen. Die neue Anlage 11c finden Sie hier.
  • 03.03.2023: Seit 1. März gelten auch für die KZV-Bereiche Bremen, Nordrhein und Westfalen-Lippe neue BEL-Preise.
  • 23.02.2023: Die Zahntechnikerinnung Niedersachsen-Bremen (ZINB) und die Landesverbände der Krankenkassen haben die neuen BEL-Preise mit Wirkung zum 15.02.2023 angehoben. Die aktuell gültigen Preise für Ihr Bundesland finden Sie hier.
  • 24.01.2023 Neues zum eRezept: Laut 'Gematik' soll das Einlösen von elektronischen Rezepten per Gesundheitskarte ab Mitte des Jahres möglich sein. Bis auf weiteres können Arzneimittel auf dem rosafarbenen Papierrezept verordnet werden. Momentan laufen die im September begonnenen Tests in rund 250 Arztpraxen in Westfalen-Lippe weiter.
  • 04.01.2023: Der Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen hat bereits im vergangenen Jahr diverse Änderungen im BEMA beschlossen. Schwerpunkt war die Neueinführung einer "echten" BEMA-Position für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte ePA1 zum 01.01.2023.
  • 02.01.2023: Das GOZ-Beratungsforum hat sich auf weitere Beschlüsse geeinigt. Informieren Sie sich hier über die neuen Beschlüsse 50 bis 59.
  • 01.01.2023: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge sind unter Festzuschussbeträge ZE eingestellt. Geändert hat sich auch der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen. Er steigt für das Jahr 2023 um 3,45 Prozent und beträgt nun 1,0389 Euro. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

ENDE JAHR 2022 ENDE JAHR 2022 ENDE JAHR 2022 ENDE JAHR 2022

  • 05.12.2022: Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) bestätigt analoge Leistungen der Parodontitistherapie und hat aktuell eine Stellungnahme („Die Behandlung der Parodontitis – wissenschaftliche Betrachtung“) erarbeitet, in der aus fachlicher Sicht dargestellt wird, welche Leistungen der neuen, leitlinienbasierten Parodontitistherapie aufgrund wissenschaftlichen Fortschritts in der GOZ nicht beschrieben sind und deshalb der analogen Berechnung bedürfen. Der Abschnitt Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ enthält im Bereich "Kommentar der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie" eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Stellungnahme.
  • 29.11.2022: Die Übersicht Gesetzliche Krankenkassen mit freiwilliger PZR-Leistung wurde komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
  • 27.10.2022: Immer wieder kommt es bei Versicherungen und Beihilfestellen zu Beanstandungen bei der auf Grundlage von § 6 Abs. 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgten analogen Berechnung einer oder mehrerer Leistungen. Nutzen Sie den unter Mustertexte/Formulare aufgenommenen Patientenbrief, um Ihre Patienten über die Richtigkeit Ihrer Berechnung aufzuklären.
  • 27.10.2022: Während der allgemeine Kostenanstieg in Deutschland zwischen 1988 und 2020 insgesamt 65 Prozent betrug, ist das GOZ-Honorar nahezu unverändert geblieben. Das kommt einer jährlichen Abwertung gleich. Nutzen Sie den von der Zahnärztekammer Nordrhein verfassten Patientenbrief zur Aufklärung Ihrer Patienten auch in gebührenrechtlichen Dingen.
  • 16.09.2022: Änderung der Anlage 11 und Anlage 11a des Bundesmantelvertrages Zahnärzte mit Wirkung ab 1. Februar 2022
  • 22.07.2022: Aufs Schärfste kritisierten zahnärztliche Berufsverbände die im Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Aufhebung der Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Jedwede Form einer suffizienten PAR-Therapie würde dadurch unmittelbar blockiert. Einen ausführlichen Kommentar lesen Sie hier.
  • 11.07.2022: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof einen Fall zur Entscheidung vorgelegt, der die Erstattungspflicht von Kosten für Kopien einer Patientenkartei betrifft. Lesen Sie mehr unter Punkt 7.1 bei der GOÄ 96.
  • 17.06.2022: Änderung der PAR-Richtlinie: Zum 13.05.2022 sind die Änderungen der PAR-Richtlinie hinsichtlich einer Klarstellung der Sondierungstiefen in Kraft getreten.
  • 03.06.2022
    PAR-Behandlung – Bundesgesundheitsministerium bestätigt analoge Berechnung:
    Mit einer Klarstellung zur Abrechnung bestätigt das Bundesgesundheitsministerium die Auffassung der BZÄK über eine analoge Berechnung von PAR-Behandlungen.
    Nun ist der PKV-Verband gefordert, seine Widerstände aufzugeben. Eine Übersicht möglicher Analogleistungen zur Behandlung von Parodontitis finden Sie hier unter dem Punkt "Kommentar" der "Bundeszahnärztekammer".
  • 17.05.2022: Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Antwort auf eine Anfrage zur Weiterentwicklung der GOZ die analoge Leistungsberechnung bei der Parodontitisbehandlung bestätigt. Ausführlich informieren Sie sich hier unter dem Punkt "Kommentar" der "Bundeszahnärztekammer".
  • 05.04.2022: In der am 12. April 2021 in Kraft getretenen Allgemeinen Regelung A-860/13 „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals“ fanden die neuen Regelungen zur Therapie von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen noch keine Berücksichtigung. Nach erfolgter Umsetzung im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nun insbesondere die Abschnitte 8.4 Systematische Behandlung von parodontalen und periimplantären Erkrankungen, 8.10 Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) sowie 8.11 Versorgung mit individualisiertem Mundschutz angepasst und weitere kleinere Änderungen vorgenommen. Informieren Sie sich hier.
  • 25.03.2022: Seit Januar 2022 wurden Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS) in die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung einer obstruktiven Schlafapnoe aufgenommen. Anhand von Beispielen informieren Sie sich im BEMA-Abschnitt Kiefergelenkerkrankungen, Kieferbruch und Schlafapnoe über die Abrechnungsmöglichkeiten dieser neuen BEMA-Leistung.
  • 22.03.2022: Die Berechnung einer Hygienepauschale nach Ä3831a (Hygieneaufwand) über den 31.03.2022 hinaus ist nicht vorgesehen.
    Eine Nachfolgeregelung ist nicht in Sicht.
  • 10.03.2022: Bundesweit erreicht die KZVen eine steigende Anzahl an Berichtigungsanträgen der Krankenkassen in Bezug auf IP-Leistungen. Informieren Sie sich unter Punkt 6 im Kommentar zu den IP-Leistungen über die Stellungnahme der KZV Hamburg zur Parallelabrechnung von IP-Leistungen.
  • 06.02.2022:Die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) hat bekannt gegeben:
    "Keine Fortführung der ausdrücklichen Empfehlung zur Berechnung der GOZ-Ziffer 2197 neben den GOZ-Ziffern 2060 ff"
    Das Landgericht Düsseldorf hat am 25.11.2021 in einem aktuellen Urteil (Az. 3 S 2/21) entschieden, dass „unter dem Begriff der "Adhäsivtechnik (Konditionieren)" nicht nur der erste Schritt zur Vorbereitung der Adhäsionsmaßnahme, d.h. die Vorbereitung der Oberfläche (Schmelz/Dentin) zu fassen ist, sondern auch die weiteren Schritte des Primens und Bondens.
    Die Zahnärztekammer Nordrhein kann diese Auslegung aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht nicht nachvollziehen. Die in der Gebührenordnung für Zahnärzte beschriebene adhäsive Befestigung nach 2197 GOZ ist eine eigenständige Leistung, die im Bedarfsfall zusätzlich zu einer Leistung berechnet werden darf.
    Dennoch möchte die Zahnärztekammer Nordrhein aufgrund der Vielzahl der mittlerweile zu der Thematik ergangenen, leider auch negativen Urteile, die ausdrückliche Empfehlung zur Berechnung der GOZ-Ziffer 2197 neben den GOZ-Ziffern 2060 ff nicht weiter aufrecht halten. Die Gefahr der Nicht-Erstattung und Rückforderung von bereits gezahlten/erstatteten Beträgen sollte jeder Kollegin und jedem Kollegen bewusst sein und selbst abgewogen werden.
    Siehe dazu GOZ-Nr. 2197 unter 5.1.1 GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein.
  • 21.01.2022: Haben Sie rechtzeitig mit der Umsetzung der „neuen“ PAR-Therapie begonnen und kommen jetzt möglicherweise in die Phase der UPT-Terminierung? Unterstützung dafür erhalten Sie hier.
  • 03.01.2022: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge sind unter Festzuschussbeträge ZE eingestellt. Geändert hat sich auch der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen. Er steigt für das Jahr 2022 um 2,29 Prozent und beträgt nun 1,0043 Euro. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

ENDE JAHR 2021 ENDE JAHR 2021 ENDE JAHR 2021 ENDE JAHR 2021

  1. Analogberechnung "Entfernung Wurzelfüllmaterial" ist möglich"
  2. "intrakanaläre Diagnostik" abgegolten mit Zuschlag Nr. 0110 GOZ
  3. "endodontische Zahn-DVT kann bei (zwei) speziellen Indikationen der s2k Leitlinie der DGZMK nötig sein
  • 22.10.2021: Aktuelles ablehnendes OVG NRW-Urteil vom 27.04.2021 1 A 1594/18 zum Ansatz der Nr. 2030 GOZ (auch analog) für das Separieren vor KFO-Bebänderung
  • 20.10.2021: Können während einer unterstützenden PAR-Therapie (UPT) zusätzlich private Leistungen abgerechnet weden? Im Kommentar zur UPT erhalten Sie unter Punkt 5 Antwort.
  • 20.10.2021: In der Einleitung PAR BEMA informieren Sie sich darüber, wie für Versicherte, die einem Pflegegrad zugeordnet sind bzw. für Versicherte mit Behinderung Leistungen in einem bedarfsgerecht modifizierten Umfang zur Behandlung einer Parodontitis laut G-BA abzurechnen sind. Erfahren Sie auch, wann während einer PAR-Behandlung eine geplanten ZE-Versorgung beantragt werden kann.
  • 06.10.2021: Ein Umsetzungsbeispiel für eine Therapie-Strecke (Patient mit Grad A) nach der neuen PAR-Richtlinie finden Sie hier.
  • 06.10.2021: Seit Juli 2021 ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die neue PAR-Richtlinie in Kraft getreten. Grundlage waren die S3-Leitlinien „Treatment of Stage I - III Periodontitis“ und „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“. Welche Konsequenzen sich hieraus für die Behandlung von Privatpatienten ableiten, hat der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer analysiert. Erfolgt bei der systematischen Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten die Umsetzung der S3-Leitlinie unter Anwendung wissenschaftlich fundierter neuer Leistungsbeschreibungen, können die Leistungen anhand der dort aufgeführten tabellarischen Auflistung berechnet werden.
  • 30.09.2021: Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe haben sich auf eine erneute Verlängerung der Hygienepauschale bis 31. Dezember 2021 verständigen können: Ab dem 01.10.2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung.
  • 20.09.2021: Die KKH hat ihre Satzung geändert und bezuschusst die Fissurenversiegelung aller 8 Prämolaren, die seit dem 1. Juli 2021 erbracht wurden. Lesen Sie mehr unter Punkt 5.1 bei BEMA-Nr. 5.
  • 26.08.2021: Bei dem neu in den BEMA aufgenommenen parodontologischen "Aufklärungs- und Therapiegespräch" (ATG) stellt sich die Frage, ob diese neue Leistung delegationsfähig ist oder nicht. Eine ausführliche Stellungnahme dazu finden Sie im Kommentar der ATG unter Punkt 6.1.
  • 18.08.2021: Bereits im November 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die UK-Protrusionsschiene zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung werden soll. Der neu aufgenommene Punkt 3 "Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe" im Abschnitt VI. der Behandlungsrichtlinie ist nun am 30.07.2021, dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft getreten. Noch fehlen jedoch die Abrechnungsziffern ‒ sowohl für den vertragsärztlichen als auch für den vertragszahnärztlichen Bereich.
  • 01.07.2021: Die GKV-Punktwerte auf aktuellem Stand "Nordrhein" sind als Beispiele eingepflegt, auch in den Teil "PAR"
  • 14.05.2021: Ab dem 1. Juli 2021 treten die neue PAR- und die neue Behandlungsrichtlinie sowie die neu oder verändert in den BEMA aufgenommenen Leistungen in Kraft, zu finden im BEMA-Teil 4 "Systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen".
  • 19.05.2021: Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat eine neue „Allgemeine Regelung“ (AR) „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals“ erlassen, die den Umfang des Anspruchs auf unentgeltliche Versorgung regelt und die bisherigen Richtlinien ablöst. Die neue AR „A-860/13“ ist zeitgleich mit ihrer Verkündung am 12.04.2021 in Kraft getreten.
  • 03.05.2021: KZV Hamburg - Liste der Praxismaterialkosten, zu finden bei den BEMA-Nummern 601, 603 und 604 unter Punkt 6.
  • 16.04.2021: Der Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Gebührenordnung für Zahnärzte wurde aktualisiert. Änderungen betreffen die GOZ-Positionen 0040, 2060, 2080, 2100, 2120, 4130, 5000, 5070, 5220, 5230 und 9050 und sind jeweils unter Punkt 5.0 "Kommentar der Bundes­zahnärztekammer (BZÄK)" eingearbeitet.
  • 18.03.2021: Zur Abgeltung des aufgrund der COVID-19-Pandemie erhöhten Aufwands für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (6,19 Euro) je Sitzung wie zuvor zum Ansatz bringen. Der Beschluss Nr. 39 gilt vom 01.04. - 30.06.2021.
  • 08.03.2021: Am 1. Januar 2021 ist ein neues Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in Kraft getreten. Die für Gutachter relevanten Honorarsätze wurden erhöht und betragen nun 80,00 Euro (M1), 90,00 Euro (M2) und 120,00 Euro (M3). Ebenfalls angehoben wurde der Fahrtkostenersatz auf nunmehr 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.
    Die geänderten Honorarsätze sind bei der 85 GOÄ in eine detaillierte Tabelle eingestellt.
  • 18.01.2021 BEL II: Die gültigen Preise für die Material- und Laborkosten in der GKV nach BEL II sind eingepflegt.
  • 13.01.2021: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge sind unter Festzuschussbeträge ZE eingestellt. Geändert hat sich auch der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen. Er steigt für das Jahr 2021 um 2,53 Prozent und beträgt nun 0,9818 Euro. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

ENDE JAHR 2020 ENDE JAHR 2020 ENDE JAHR 2020 ENDE JAHR 2020


  • 15.12.2020: Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe haben sich auf eine erneute Verlängerung der Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigen können: Ab dem 01.01.2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung.
  • 10.12.2020: AG Düsseldorf (23.10.2020, Az. 231 C 232/15): Adhäsive Befestigung ist in 2060 ff.(Kompositrestauration) enthalten, nicht nach 2197 berechnungsfähig

Neue Beschlüsse des GOZ-Expertengremiums vom 05.10.2020:

  • 1. Bei der Desinfektion von Abdrücken und Werkstücken handelt es sich gem. AG Wedding (31.07.2018, Az. 7 C 186/16) nicht um übliche Praxisabläufe, sondern um „selbständige, abrechenbare Laborleistung“. Das GOZ-Expertengremium schließt sich dieser Sichtweise an.
  • 2. Die dritte Nr. 4005 GOZ (Indexerhebung) im Jahr kann gemäß § 2 Abs. 3 GOZ als Verlangensleistung vereinbart werden und erhält auf diesem Weg eine Berechnungs-, keine Erstattungsgrundlage. Ihr Ansatz als Analogleistung wäre gebührentechnisch unzutreffend.
  • 3. Die Leistungen nach den Nrn. 4025 GOZ (subgingivale antibakterielle Medikamentapplikation) und 4150 GOZ (Nachbehandlung nach PA-Chirurgie) mit unterschiedlichen Behandlungszielen schließen sich nebeneinander nicht aus. Die Leistung nach Nr. 4025 GOZ kann auch gebührentechnisch nicht in der weniger als halb so hoch bewerteten Leistung nach Nr. 4150 GOZ enthalten sein.
  • 4. Wenn die stationär behandelte Erkrankung keinen Zusammenhang mit dem zahnmedizinischen Behandlungsbedarf aufweist, der Patient also nicht aus Gründen seiner stationären Behandlung die zahnärztliche Praxis aufsucht, dann handelt es sich um eine selbständige zahnmedizinische Behandlungsindikation, zu der die Vergütung in Form von Gebühren und Zuschlägen nicht gemäß § 7 GOZ zu mindern ist.
  • 5. Die GOZ-Nr. 3290 GOZ Wundkontrolle ist je Sitzung nur einmal in einer Kieferhälfte bzw. in einem Frontzahnbereich berechnungsfähig. Darüber hinaus ist die GOZ-Nr. 3290 nicht in denselben Wundgebieten berechnungsfähig, wie die GOZ-Nrn. 3300 GOZ, 3310 GOZ Wundbehandlungen.
  • 6. Eine § 10 (4) GOZ entsprechende Analogleistung bei Anwendung eines endodontischen Spülprotokolls kann lauten: „Selbständige Anwendung eines komplexen endodontischen Spülprotokolls im aufbereiteten Wurzelkanal“.
  • 7. Eine „Analyse des Wurzelquerschnitts und der retrograden Füllungslage mit Anfärbetechnik und optischer Vergrößerungshilfe zur Therapieoptimierung, je Kanal“ entspricht weder § 10 GOZ Abs. 4 der GOZ, da nicht laienverständlich, noch handelt es sich dabei um eine selbständige Leistung, die gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen oder gemäß § 2 Abs. 3 GOZ als Verlangensleistung vereinbarungsfähig wäre.

  • 31.10.2020: AG Düsseldorf (01.07.2016, Az. 25 C 2953/14) beurteilt Analogberechnung für die "Entfernung vorhandenen Wurzelfüllmaterials" vor Wurzelkanalaufbereitung als zutreffend
  • 30.10.2020: AG Erlangen (05.10.2020, Az. 5 C 1350/18) Positives KFO-Urteil zum "Entligieren" und zum Retainer nach den Nrn. 6140 plus 6x6100 plus 6x2197 GOZ
  • 16.08.2020: Unter "Recht/Verordnungen" ist der seit 2019 geltende vollständige Text der Anlage 7 zur Landesbeihilfeverordnung NRW mit beihilferechtlichen Hinweisen zum zahnärztlichen Gebührenrecht aufgenommen worden
  • 17.07.2020: Der BEMA-Kommentar in ALEX, Teil "KCH" wurde anhand des "Ratgeber Abrechnung, Band III (Neuauflage 2020) der KZV-NR" aktualisiert und überarbeitet
  • 13.07.2020: Temporäre Glossarkarte zur Frage nach Berechnung der Amalgamentfernung (Glossar) - Einladung zur Diskussion der Thematik
  • 06.07.2020: "Corona-Hygienepauschale zwei Monate verlängert" (siehe bei Beschlüsse des GOZ-Konsultationsgremiums von BZÄK, PKV und Beihilfe #34
  • 30.06.2020: Ist GOZ-Nr. 1040 "Professionelle Zahnreinigung" (PZR) ansetzbar neben der GKV-Leistung nach IP4 BEMA "Fluoridierung"?
  • 10.05.2020: "CMD-Screening" gehört zum zahnmedizinischen Standard, zumindest vor Eingliederung einer prothetischen Versorgung, sagt das OLG Köln (08.04.2020, Az. 5 U 64/16)
  • 05.05.2020: Berechnungsweise einer antimikrobiellen Unterstützungsbehandlung bei Parodontitis-/Periimplantitis-Therapie am Beispiel Perisolv (Glossar)
  • 30.04.2020: Zu dem Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums BZÄK/ PKV zu einer befristeten Extravergütung für Schutzausrüstung (Corona-Hygienepauschale- Nachberechnung ab 8.4. möglich) ist Konkretisierung erfolgt durch Beantwortung von aufgekommenen Fragen (FAQ`s) in Beschlüsse des GOZ-Konsultationsgremiums von BZÄK, PKV und Beihilfe #34
  • 14.04.2020: Urteil des OLG Düsseldorf (25.10.2019, 1-4 U 70/17) eingestellt zu Periotest, zu 2290 bei 7080 - 7100 GOZ, zu Nr. 1040 GOZ wegen "mehrerer Sitzungen während einer Inanspruchnahme" und zu Ä60 "Konsilium"


COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz” (27.03.2020)
Vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres bekommen die Kliniken einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je aufgenommener Patient zum Ausgleich ihrer Mehrkosten für persönliche Schutzausrüstungen. - Ähnliches gilt für Ärzte mit 14,75 € je Inanspruchnahme und für Zahnärzte mit 14,23 € je Sitzung.


  • 01.04.2020: Seit 1. April gelten nun in allen KZV-Bereichen (auch in Hessen) neue BEL-Preise. Sie finden die aktuellen Preislisten im BEL-Bereich.
  • 31.01.2020:
  1. GKV ZE-Punktwert auf aktuellem Stand 01/2020 ist in Teil 5 des BEMA zu jeder Leistung eingepflegt.
  2. In die Festzuschussverzeichnisse sind auch die neuen Festzuschussbeträge ZE mit ihren aktuellen Eurobeträgen aufgenommen.
  3. Das Einstellen der gültigen GKV-Laborlisten (BEL) für die einzelnen Bundesländer ist nun erfolgt.

Info zu den Punktwerten in ALEX:
Sie können Ihre länderspezifischen Punktwerte selber einpflegen durch Anklicken der Infozeile "eigene Faktoren ändern"
im Kopfteil auf jeder Seite für eine Gebührenziffer. Die Neueingabe muss nur einmal erfolgen für alle Gebührenziffern des jeweiligen Leistungsbereiches (wie KCH et.)


Ende JAHR 2019


(News 2017 und früher unter "Recht/Verordnungen" bei News der Vormonate)

  • 06.12.2019: Frage: Deckungsplastik zzgl. berechnungsfähig neben Fistelverschluss der Kieferhöhle nach Ä1628 ("Altöffnungsverschluss")
  • 25.11.2019: Beschluss G-BA 15.08.2019 zum "Gelben Heft" bzw. ärztlichen "Verweis auf Früherkennungs­unter­suchungen" - Siehe unter Kinder-Richtlinie: Verweis vom Arzt zum Zahnarzt
  • 24.11.2019: Parallelabrechnungen von IP-Leistungen sollen vermieden werden - es droht Regress: Siehe IP1-IP5 BEMA
  • 23.11.2019: Übersendung Jahresberichtsbogens zu Koopverträgen mit stationärer Pflegeeinrichtung: 154 BEMA Koop-Bericht an KZV
  • 13.11.2019: Im Glossar ist "Komposit" und "Adhäsivtechnik" definiert - https://wiki.alex-za.de/w/index.php/Komposit_(Glossar)
  • 06.10.2019: Ein Urteil des LSG Thüringen und die KZV Bremen geben Hinweise zur Zystenoperation (Größe, Befundung, Dokumentation): Siehe bei 56c BEMA und Urteilstextauszug zur Nr. 56c BEMA.
  • 15.09.2019: Ein Urteil des OLG Köln (Az. 5 U 65/16) trennt bei Behandlungsabbruch vergütungsfähig erbrachte Leistungen von solchen "ohne Interesse". -
    - Es tätigt bemerkenswerte Aussagen zu Nr. 7100 GOZ (Wiederherstellung Provisorium) und zu Räumlichkeiten/Ausstattung eines "Eigenlabors".
  • 10.09.2019: Der aktuelle Stand des Sozialgesetzbuches V ist unter "Recht/Verordnungen" eingestellt. Geändert bzw. ergänzt wurden die §§ 29, 87 und 92.
  • 28.08.2019: Mit Inkrafttreten zum 20. August 2019 hat sich aufgrund der 8. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z die Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung geändert.
  • 08.08.2019: Es gibt die "adhäsive Befestigung im Sinne eines Konditionierens" aus der BZÄK-Kommentierung zur GOZ-Nr. 7070 nicht. - Siehe Auszug aus DZW 28. und 29. KW 2019.
  • 04.08.2019: Unter GOZ-Nr. 3080 - 8.2 "Versorgung radikulär externer Wurzelarrosion/ Resorptionslakunenbildung" ist ein neues HKP-Aufstellungsschema, auch mit fakultativen Leistungen.
  • 01.08.2019: Ein Auszug des gültigen Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung ist unter "Recht/Verordnungen" eingestellt. Die alte Röntgenverordnung (RöV) wurde zum 31.12.2018 aufgehoben.
  • 01.07.2019: Ab Geltungdatum 1. Juli sind drei neue Prophylaxeleistung (FU1, FLA und FUPr) zur Verhinderung frühkindlicher Karies (ECC) im BEMA hinzugekommen. Die bisherige FU (alt) wurde zur FU2 mit etwas veränderter Anwendung.
  • 21.06.2019: Auf seiner 11. Sitzung am 5. April 2019 hat sich das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen auf sechs neue Beschlüsse (Nr. 27 bis 33) zur Auslegung von GOZ und GOÄ verständigt.
  • 29.05.2019: Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 23.11.18 (Az.1 A 2596/16) den (analogen) Ansatz der Nr. 2290 für das "Entfernen eines Bogens" als zu hoch verworfen, stattdessen Nr. 6130a (analog Bandentfernung) akzeptiert.
  • 25.05.2019: Das OVG NRW hat in 3 weiteren Urteilen vom 23.11.18 Retainerberechnung neben Nrn. 6030-6080 GOZ bestätigt:
    Az. 1 A 2596/16
    Az. 1 A 1825/16
    Az. 1 A 1044/17
  • 21.05.2019: Das OVG NRW (23.11.2018, Az. 1 A 2252/16 ) hat Berechnung eines Lingualretainers (Komposit-Attachments 6x 6100, Teilbogen 6140) neben den KFO-Kernpositionen 6030-6080 GOZ bestätigt, ebenso ein Anrecht auf Beihilfeerstattung - aber das BVerwG (24.04.2019, Az. 5 B 9.19) hat die Nichtzulassung der Revision durch das OVG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache aufgehoben
  • 20.05.2019: PM der "Deutschen Gesellschaft für Parodontologie" (DG Paro) zur Verwechslung von MHI, PZR und UPT: Befürchtungen zu gebührentechnischen Folgen sind per Urteilen bereits eingetreten
  • 08.05.2019: Der Klammereinschub (Glossar) Konditionieren (bei Nrn. 2060 ff.) umfasst nicht die dort unerwähnte "adhäsive Befestigung" (2197 GOZ - Prime&Bond), sondern ist grundsätzliche Erläuterung zur Adhäsivtechnik
  • 29.04.2019: Zur Ausarbeitung "Basistarif gemäß § 75 SGB V" sind aktuelle Informationen hinzu gekommen, z.B. bei Prothetik zur "Forderung nach Angabe der Festzuschüsse"
  • 28.04.2019: In Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wurde die Einverständiserklärung zur Forderungsabtretung überarbeitet. Das überarbeitete Muster finden Sie hier Muster Einverständniserklärung zur Abtretung
  • 23.04.2019: Wie wird in der Endodontie "PIPS" Photon-Initiated Photoacoustic Streaming" neben/nach der Kanalaufbereitung abgerechnet?
  • 20.04.2019: Das VG Münster (16.04.2018, Az. 5 K 3296/16 (zu 2290)) verneint Berechnung der Entfernung von KFO-Bögen fundamental unzutreffend: Keine 2290 GOZ, 6130analog oder Ä2702.
  • 08.04.2019: Das VG Münster (16.04.2018, Az. 5 K 3296/16 (zu § 5 Abs. 2)) lehnt KFO-Faktorbegründungen ab mit Standardtext zu "Besonderheiten abweichend von der großen Mehrzahl der Fälle".
  • 03.04.2019: Das VG Kassel (19.02.2019, Az. 1 K 1035/17.KS) - "subgingivales Biofilm-Management" (UPT) entspricht der "subgingivalen nicht chirurgischen Belagsentfernung" im Rahmen der PZR und ist Analogleistung - nicht gem. 4080a sondern 1000-1040 GOZ je Zahn (siehe bei "UPT")
  • 25.03.2019: Es wurde als neuer Begriff im Glossar Polycarbonat (Glossar) abrechnungstechnisch dargestellt.
  • 10.03.2019: Umsatzsteuerberechnung bei den vier Arten von zahnmedizinischen Verbrauchsmaterialien?
  • 01.03.2019: Das Amtsgericht Weinheim (10.01.2019, Az. 1 C 140/17) bestätigt Analogberechnung nach Nr. 5000a für eine "dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik" vor Überkronung.
  • 28.02.2019: Ein nicht rechtskräftiges Urteil des AG Köln (26.11.2018, Az. 142 C 328/15) lehnt Nebeneinanderberechnung der Nr. 2197 "adhäsive Befestigung" neben Kompositrestaurationen (2060 ff.) ab.
  • 25.02.2019: Ist optisch-elektronische Prä­para­tions­abformung nach 0065 GOZ delegierbar?
  • 24.02.2019: Ein vorbeugender An­schreiben­entwurf zum Drängen von PKVen auf Vergabe der zahn­tech­nischen Durchführung an ihre Fremd­labo­ratorien ist unter 0030 GOZ eingestellt.
  • 23.02.2019: Die optisch-elektronische Abformung nach Nr. 0065 GOZ ist keine - bei Abformung einer Kronenpräparation - gem. Berechnungsbestimmung z.B. zu Nr. 2210 GOZ abgegoltene "Abformung".
  • 22.02.2019: Ein neuer Glossartext "Vestibulum/ Vestibulumplastik" wurde erstellt.
  • 21.02.2019: Behauptung: Ä2675 sei abgegoltener Wundverschluss neben Implantatinsertion ist i.d.R. unzutreffend
  • 08.02.2019: Seit 1. Februar 2019 gelten auch im Saarland neue BEL-Preise. Sie finden die aktuellen Preislisten im BEL-Bereich.
  • 29.01.2019: Kommentartext zu Nr. 0070 GOZ bei 4.0 Spezielle Kommentierung Experten­gre­mium eingestellt.
  • 17.01.2019: Zum 1. Januar 2019 wurden die BEL-Preise angepasst (Ausnahme: Saarland). Sie finden die aktuellen Preislisten im BEL-Bereich.

ENDE 2018


  • 31.12.2018: Die Änderungen bei den GKV-Festzuschüssen zum "Zahnersatz", gültig ab 01.01.2019, sind eingestellt worden.
  • 18.12.2018: Was ist der zutreffende Begriff? Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag (Glossar)?
  • 16.12.2018: Unterschied von "Trepanation" und "Präparation einer abweichenden, primären und sekundären endodontischen Zugangskavität"?
  • 02.12.2018: OVG NRW (23.11.2018, Az. 1 A 2252/16) beurteilt festsitzenden Retainer (Nrn. 6100 + 6140) als berechnungsfähig auch im Geltungszeitraum der Nrn. 6030-6080 GOZ
  • 30.11.2018: LG Bonn (23.10.2018, Az. 8 S 72/18 (zu 2197 neben 2060 ff.)) als Berufungsinstanz zum Urteil des AG Siegburg (20.03.2018, Az. 124 C 323/14): 'Die Leistungen nach den Nrn. 2197 waren im entsprechenden Umfang neben den Füllungen nach den Nrn. 2100 GOZ ansetzbar.'
  • 28.11.2018: Urteil zur vorherigen schriftlichen Aufklärungspflicht über entstehende Kosten einer KFO-Erstberatung: AG Offenburg 2 C 210/16
  • 22.11.2018: Glossar endodontische Zugangskavität wurde vollständig überarbeitet und erweitert.
  • 08.11.2018: Die Anlage 7 zur Beihilfeverordnung (BVO) - Nordrhein-Westfalen ist überarbeitet worden. Allerdings sind nur zum Teil die Beschlüsse des GOZ-Konsultationsgremiums von BZÄK, PKV und Beihilfe (GOZ-Beratungsforum) von der Beihilfe berücksichtigt worden.
  • 02.11.2018: Die Neu- bzw. Nachkommentierungen der GOZ durch die BZÄK zum 30.10.18 sind jeweils unter Punkt 5. bei jeder Gebührenziffer eingefügt worden (z.B. bei Nr. 9140 GOZ - Punkt 5.0 Satz 3).
  • 16.10.2018: Grafik "Ablaufschema GKV-PA"in ALEX aufgenommen - mit möglichen Privatleistungen, alternativ oder ergänzend zur GKV.
  • 11.10.2018: Die Füllungsleistungen 13a-h BEMA (z.B. bei 13e BEMA) und die GOZ-Restaurationen 2060 ff.sind mit einigen neuen Beispielen und Grafiken ausgestattet worden.
  • 09.10.2018:
    Die Übersicht Gesetzliche Krankenkassen mit freiwilliger PZR-Leistung ist ein alphabetisch geordnetes, z.T. gerade wieder überprüftes Verzeichnis derjenigen Krankenkassen, die die PZR-Leistung teilweise übernehmen (im Teil "Recht/Verordnungen").
  • 03.10.2018: Ein Urteil des LG Hamburg (30.08.2018, Az. 323 O 16/15) bestätigt Nr. 2390 GOZ (Trepanation) nach Kavumeröffnung als selbständig berechnungsfähige Leistung
  • 02.10.2018: Glossarbegriff "eiförmiges Brücken­glied" (ovate pontic) eingepflegt - ovate Pontic
  • 29.09.2018: Berechnung "Ganzkörper-Vermessung" und "Odontom- plus Zahnosteotomieentfernung"? Antworten unter Körperhaltung und Odontom
  • 03.09.2018: Analogleistung "subgingivale Laserdekontamination" neben Nr. 4075 GOZ (geschlossene Kurretage etc.) ansetzbar?
  • 29.08.2018: Die beiden BEMA-Nrn. 107 (Zst) und 107a (PBZst) wurden vollständig überarbeitet gemäß BEMA-Änderungen zum 01.07.18
  • 26.08.2018: Beschluss des GOZ-Expertengremiums vom 16.10.17 zur Nr. Ä34
  • 22.08.2018: LG Lüneburg (22.03.2018, Az. 5 LA 102/17) ergänzt um Beispiele von "anerkannten" Begründungen und Erläuterungen mit gerichtlicher Beurteilung
  • 17.08.2018: Urteil LG Düsseldorf Az. 9 S 31/14: Maßstab für über 100% Diskrepanz von Leistung zu Entgelt ist der Faktor, den Zahnarzt und Patient üblicherweise vereinbaren.
  • 14.08.2018: Die am 1. April in Kraft getretene Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung sowie die am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen finden Sie unter Recht/Verordnungen
  • 18.07.2018: Neue Kommentierung der KZS-SH zu Nrn. 25 (Cp) und 26 (P) BEMA (im Abschnitt 6.2)
  • 17.07.2018: Das neue Formular für eine Vereinbarung von privaten alternativen oder zusätzlichen Leistungen mit dem GKV-Patienten gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z ist unter "mehr" bzw. "Musterformulare" zu finden
  • 16.07.2018: Die ab 1. Juli 2018 gültigen Beträge für Festzuschüsse ZE 2018 sind in ALEX eingestellt
  • 15.07.2018: Der Text des neuen Bundesmantelvertrages in der GKV, gültig ab 01.07.2018, ist eingestellt unter Bundesmantelvertrag (BMV-Z)
  • 14.07.2018: Kassen mit Genehmigungsverzicht bei K1 - K4 BEMA (Aufbissbehelfe etc.). Siehe dazu unter Einleitung KG/KB
  • 13.07.2018: Text Abkommen KZBV mit gesetzl. Unfallversicherung/Sozialvers. Landwirtschaft, Forsten etc. vollständig aktualisiert Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung
  • 26.06.2018: Nrn. 2060 ff. plus 2197 GOZ erneut bestätigt durch
    AG Wittlich (20.12.2017, Az. 4b C 507/16)
  • 25.06.2018: Ab 1. Juli 2018 kein Amalgam mehr für Schwangere, Stillende und Kinder bis 15 Jahre:
    Für alternative Kunststofffüllungen hat die KZBV neue BEMA-Abrechnungsziffern angekündigt.
  • 18.06.2018: Zum 1.5.2018 wurden im Saarland und zum 1.6.2018 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die BEL-Preise angepasst. Sie finden die aktuellen Preislisten im BEL-Bereich.
  • 06.05.2018: Am Mittwoch, dem 09.05. ist in der DZW der Bericht erschienen zum Thema "Nrn. 2060 ff. (Komposit-Restaurationen) neben Nr. 2197 GOZ (adhäsive Befestigung)" auf dem GOZmasters am 10.03. in Düsseldorf: Es gab dazu einen Aufruf zur dringend erforderlichen Neukommentierung.
  • 02.05.2018: Das LG Stuttgart (Az. 22 O 171/16) bestätigt mögliche Analogberechnung des dentinadhäsiven Kompositaufbaus
  • 11.04.2018: Zum 1.4.2018 wurden neue BEL-Preise für Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen vereinbart. Sie finden die aktuellen Preislisten im BEL-Bereich.
  • 01.04.2018: Die ab 1. April 2018 gültigen Beträge für Festzuschüsse ZE 2018 sind in ALEX eingestellt
  • 21.03.2018: Berechnung der "Kaltlichtsonde"? Antwort siehe bei 2030 "besondere Maßnahmen"
  • 20.03.2018: Anfrage zur Berechnung der Anwendung einer Kollagenmembran bei Deckung von Gingivarezessionen - siehe unter Bioguide
  • 17.01.2018 Neu: Stellungsnahme PKV-Ombuds­mann zur Nr. 2120a dentinadhäsiver geschichteter Aufbau vor Überkronung unter Nr. 2180 GOZ
  • 11.01.2018: Ein bedeutsames Urteil Az. 9 C 3152/16 zu § 2 und § 9 GOZ und zu den Nrn. 2210, 2220 sowie zur Nr. 2290 GOZ ist neu aufgenommen
  • 08.01.2018: Urteil des LG Münster zur KFO: Eine Vereinbarung über eine Gesamtvorauszahlung ist unwirksam, über angemessene Teilvorauszahlungen aber nicht - siehe Az. 012 O 359/15

Neue Beschlüsse des GOZ-Expertengremiums in ALEX

Das GOZ-Expertengremium hat in der Sitzung am 26.01.2017 neue Beschlüsse zu Abrechnungsfragen gefasst:

  • Konsentierte neue Beschlüsse des GOZ-Expertengremiums vom 26.01.2017:
  1. Nr. 4210 Lappenverlegung ist neben Nr. 4080 GOZ "Gingivektomieformung" ansetzbar
  2. Implantatversiegelung ist Teil der Eingliederung von Sekundärteilen nach 9010, 9040-9060 GOZ
  3. "Wiedereinsetzen/Austausch Implantat-Aufbau­teil zur Formung der Gingiva­man­schette" (Emergenzprofil) ist Teil­leistung von 9040, 9050 GOZ oder von Provisorien
  4. Für transdermale Pulsoxymetrie (Finger, Ohr) keine Ä602, auch nicht analog (Ä602a):
    Abschnitt F. GOÄ für Zahnärzte gesperrt
  5. „Einbringen von Kollagenkegeln mit integriertem Tricalciumphosphat“ ist 4110 GOZ zur Regeneration chirurgisch-alveolärer Defekte (Socket Preservation)
  6. Nr. 2197 adhäsive Befestigung ist neben GOÄ-Leistungen wie Schienen ansetzbar, neben Analogleistungen nicht (einkalkulieren)
  7. Alignerkorrektur wegen störender Ränder ist abgegolten wie bei jedem herausnehmbaren KFO-Gerät (dafür auch keine Laborkosten)
  8. Teilleistung bei nicht durchführbarer Inlayversorgung wird so wie bei Kronen berechnet: Halbe oder Dreiviertel Gebühr
  9. Teilleistung bei nicht durchführbarer Schieneneingliederung wird so wie bei Prothesen berechnet: Halbe oder Dreiviertel Gebühr

Das GOZ-Expertengremium hat in der Sitzung am 04.04.2016 neue Beschlüsse zu Abrechnungsfragen gefasst:

  • zur "Full-Mouth-Disinfection" (FMD) - siehe unter Nr. 1030 - 8.1 Full-mouth-disinfection
  • zur nicht möglichen Nebeneinanderberechnung der Nachbehandlung/Wundrevision (3300, 3310 GOZ) und Nähteentfernung (Ä2007)
  • zur Berechnung eines neuen Chairside-Tests auf Parodontitis-Markerkeime
  • zur Provisorien-Wiedereingliederung z.B. im Notdienst
  • zur Berechnung von Material- und Laborkosten und ggf. Gebühren bei Provisorienreparatur